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BFH, 10.07.2001 - III B 75/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsmittelbegründung
- Judicialis
AO 1977 § 110 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 n.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.05.1999 - V B 162/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 10.07.2001 - III B 75/00
Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 1999 V B 162/98, BFH/NV 1999, 1497). - BFH, 22.12.1999 - I B 46/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Überversorgung
Auszug aus BFH, 10.07.2001 - III B 75/00
Zudem muss ausgeführt werden, dass die in Rede stehende Rechtsfrage in einem nachfolgenden Revisionsverfahren auch geklärt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1999 I B 46/99, BFH/NV 2000, 955). - BFH, 06.12.1988 - IX R 158/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BFH, 10.07.2001 - III B 75/00
Dies gilt aber nur, wenn das Unterbleiben der Anhörung oder der Begründung ursächlich für die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist ist (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1988 IX R 158/85, BFH/NV 1989, 561, m.w.N.).
- FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Wiedereinsetzung in eine steuerrechtliche Einspruchsfrist
Der erforderliche Kausalzusammenhang fehlt, wenn der Steuerpflichtige trotz Begründungsdefizits des Verwaltungsakts dessen (materielle) Fehlerhaftigkeit erkannt hat (BFH-Beschluss vom 10.07.2001 III B 75/00, BFH/NV 2002, 5).